22. Dezember 2023
Zunächst einmal wünscht die PreBEG ein schönes Weihnachtsfest und besinnliche Feiertage und ein gutes neues Jahr.
Sicherlich haben sich nicht nur unsere Genossenschaftsmitglieder, sondern auch alle Interessierten auch schon gefragt, ob denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), das gerade in der Bundespolitik für ordentlich Unruhe und Verwirrung gesorgt hat, auch Auswirkungen auf unser Projekt der erneuerbaren Energieerzeugung hat.
So viel schon mal vorweg: Ja, es hat Auswirkungen, denn auch der Haushalt des Landes Schleswig-Holstein ist von dem Urteil betroffen.
Doch was genau wird sich nun ändern?
01. Dezember 2023
Ab 01. Januar tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses Gesetz wird auch häufig als "Heizungsgesetz" bezeichnet und sorgte im Sommer für große Aufregung.
Was bedeutet dieses Gesetz?
Zur Beruhigung: Im Jahr 2024 bleibt erstmal für viele alles beim alten. Denn erst ab 2045 müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet für Schleswig-Holstein: Bereits seit 01.Juli 2022 gilt, dass beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage in einem vor dem 1. Januar 2009 errichteten Gebäude mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Funktioniert eine bestehende Heizungsanlage, so muss diese aufgrund der Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aber nicht getauscht werden (siehe auch Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes SH).
Was bedeutet das GEG konkret für Preetz?
Die Stadt Preetz muss eine sogenannte Wärmeplanung erstellen und eine neue Heizung muss spätestens ab dem 30. Juni 2028 mit mindestens 65% Erneuerbarer Energien betrieben werden.* Für weitere Informationen besuchen Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wenn Sie sich von der PreBEG mit Wärme versorgen lassen, werden Sie diese Anforderung erfüllen und können mit einer Förderung von bis zu 70% der Investitionskosten rechnen.
Förderung
Für den Heizungstausch wird es folgende Investitionszuschüsse geben:
Ein Beispiel für ein Reihenhaus / Einfamilienhaus und einem Jahreseinkommen
von bis 40.000 €:
Nicht förderfähig gesamt: 5.050 €
Förderfähig gesamt: 8.800 €
Gesamtkosten: 13.850 €
Tatsächliche Kosten: 7.690 € (70%) bzw. 9.450 € (50%)**
Die Berechnung verdeutlicht, dass Sie mit einem Kostenaufwand, der deutlich unter dem einer neuen Öl- oder Gasheizung liegt, eine neue, moderne und CO2-freie Heizung bekommen. Übrigens werden auch Wohneigentümergemeinschaften gefördert. Für weitergehende Informationen besuchen Sie bitte die Seite Energiewechsel des Ministeriums für Wirtschaft und Klimawechsel.
* Für Neubauten gilt dies bereits ab Januar 2024.
** bei Wegfall der einkommensabhängigen Förderung
26. April 2023
Die Stadtvertretung hat mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass die auf der Ratssitzung vom 03. Mai 2022 in Aussicht gestellte Bürgschaft in Höhe von 10.000.000 € neben der Bürgschaft für die Darlehen für die zu finanzierenden Kosten des Wärmenetzes auch Forderungen für den Rückbau beinhalten kann.
Dieser Schritt war notwendig geworden, da die Gemeinde Pohnsdorf im Durchführungsvertrag eine Bürgschaft durch die PreBEG verankert sehen wollte. Da die Stadt Preetz keine Bürgschaft gegenüber einer anderen Gemeinde abgeben kann, wurde dieser Weg gewählt, um den Fall des Rückbaus abzusichern. Herr Demmin betonte in seiner Begründung des Antrages, dass dieser Fall wohl nicht eintreten werde, nichtsdestotrotz aber abgesichert werden müsste. Somit ist jetzt der Weg frei, dass der Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Pohnsdorf und der PreBEG geschlossen wird. Und dann kann die Gemeinde Pohnsdorf noch im Mai den Satzungsbeschluss fassen, der den Weg frei macht für den B-Plan und den F-Plan sowie die Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz.
Stadtvertretung beschließt Bürgschaft für die PreBEG
04. Mai 2022
6 Jahre zieht sich die Planung für die Wärmeversorgung nun schon hin. Und die Kosten für die Realisierung des Projekts haben sich fast verdoppelt. Offensichtlich ist es nicht möglich, derartige Projekte in einem angemessenen Zeitraum zu realisieren und dabei auch noch im Kalkulationsrahmen zu bleiben. Damit steht die PreBEG aber nicht alleine da!
Die Gründe dafür sind vielfältig: alleine das vorhabenbezogene Bauleitplanverfahren hat fast 2 1/2 Jahre gedauert, wobei die meisten Einwände von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Plön gekommen sind. Auch hat sich die Planung gegenüber der Machbarkeitsstudie verändert: dort war lediglich geplant, die Albrechtskoppel, die Glindskoppel und die Wundersche Koppel mit Wärme zu versorgen. In Abstimmung mit der Stadt Preetz entwickelte sich jedoch immer mehr die Vorstellung, dass die Fläche, die für die Erzeugung der Wärme genutzt wird, weitaus mehr Potenzial hat: die halbe Stadt Preetz und ein Teil der Gemeinde Pohnsdorf können von dort mit Wärme versorgt werden. Das führt aber dazu, dass z.B. von vornherein mit größeren Leitungen geplant werden muss, auch wenn diese am, Anfang noch gar nicht notwendig sind. Und dann noch die Explosion der Baustoffpreise, die steigende Inflation und der Anstieg der Zinsen. Und es fehlen nach wie vor noch Mitglieder.
Darauf hat nun auch die Stadt Preetz reagiert: Am 3. Mai hat die Stadtvertretung beschlossen, der PreBEG eine Bürgschaft in Höhe von 10 Mio. Euro in Aussicht zu stellen. Mit dieser Bürgschaft im Rücken kann die PreBEG jetzt die Gespräche mit den Banken gestärkt weiter führen. Lesen Sie dazu den Beschluss der Bürgerschaft vom 03. Mai 2022.
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